Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis
nach § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Fahrschule Müller Inhaber Stephan Ewers

Raiffeisenstrasse 18 26203 Wardenburg

Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz oder die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSB auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.

1. Name der verantwortlichen Stelle
Fahrschule Müller, Inhaber Stephan Ewers

2. Gesetzlicher Vertreter und Leiter der Datenverarbeitung

a) Gesetzlicher Vertreter

Inhaber : Stephan Ewers b) Datenschutzbeauftragter

Stephan Ewers
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Raiffeisenstrasse 18, 26203 Wardenburg
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

a) Der Gegenstand des Unternehmens umfasst

  • Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen B, B96, BE, A, A2, A1, AM. Mofa, L

  • inklusive der Abwicklung des Prüfungsverfahrens

  • Aufbauseminare für Fahranfänger

  • Fahreignungsseminare (verkehrspädagogische Teilmaßnahme)

• •

• • •

Durchführung von Sicherheitstrainings
weitere Arten fachbezogener Aus- und Weiterbildungen

b) Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen in der

Personalverwaltung (Gehaltsabrechnung, Kommunikation mit externen Stellen wie Krankenkassen, Dienstplanung, Bewerbungen etc.)

Vermittler-, Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung Marketingzwecke
andere betrieblich bedingte Zwecke

5. Betroffene Personengruppe/n und Daten oder Datenkategorien Personengruppen

Es werden zu folgenden Gruppen, sofern es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn diese zur Erfüllung der unter Punkt 4 genannten Zwecke erforderlich sind.

Beispiele:

  • Mitarbeiter

  • Fahrschüler

  • Seminarteilnehmer/Kursteilnehmer

  • Lieferanten/Dienstleister

  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen

  • andere Personen, die mittelbar oder unmittelbar dem Betrieb dienen

    Daten oder Datenkategorien

    Beispiele:

  • Adressdaten

  • Bankverbindungsdaten

  • Daten der Personalverwaltung und -steuerung

  • Abrechnungs- und Leistungsdaten

  • Lohnsteuerdaten

  • Terminverwaltungsdaten

  • Fahrschülerdaten

  • Daten von Lieferanten/Dienstleistern

  • andere betrieblich erforderliche Kategorien

    6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

    Beispiele:

    öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden , Führerscheinstellen)
    Prüforganisationen

• •

interne Stellen und Mitarbeiter/innen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen)

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Falls Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, sobald die unter Punkt 4 genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb der EU)

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.