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Das Warten hat ein Ende!





Markus Barg
Fahrschule Müller

Lieber Fahrfreund,

um ein motorisiertes Fahrzeug zu steuern, braucht niemand zu warten, bis er volljährig ist. Wie wäre es z.B. damit, zum 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis für PKW in der Tasche zu haben? Alles, was Du dazu brauchst ist eine Person, die Dich das erste Jahr lang bei allen Fahrten begleitet, seit 5 Jahren den Führerschein besitzt, älter als 30 Jahre ist und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat.

Mofa fahren darfst Du sogar schon ab 15 – und brauchst dazu weder Begleitperson noch einen richtigen Führerschein. Welche weiteren interessanten Möglichkeiten es für Minderjährige gibt, erfährst Du in diesem Newsletter.

Du bist selbst schon über 18? Dann leite diese E-Mail doch einfach an jüngere Geschwister oder Freunde weiter. Die freuen sich bestimmt.

 

Allzeit gute Fahrt wünscht Dir

Dein Team der Fahrschule Müller

 

 


 

Früh übt sich ...
... und deshalb ist begleitetes Fahren so erfolgreich. Ab diesem Jahr gibt es den Führerschein mit 17 ganz offiziell deutschlandweit. Der einzige Unterschied zum „normalen“ Führerschein: Siebzehnjährige dürfen sich nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen.
Bei uns erfährst Du alles über das begleitete Fahren mit 17.



Endlich am Steuer:
Das kann schneller gehen als Du denkst. Bereits ab 15 darfst Du motorisierte Fahrzeuge lenken. Und schon mit 16 hast Du die Qual der Wahl.
Hier erfährst Du, welche Möglichkeiten Dir offen stehen.



Was darfst Du mit dem Führerschein der Klasse M fahren?
Wenn Du diesen Newsletter aufmerksam gelesen hast, weißt Du die Antwort.
Logge Dich bei unserem Preisrätsel ein – und gewinne mit etwas Glück einen Gutschein über 25 € von Deiner Fahrschule!



Immer schön langsam!

Wie viel Spaß man mit Kleinkrafträdern haben kann, siehst Du hier! Bitte nicht nachmachen*g*



Bestanden!
Und wieder haben wir ein paar Ex-Fahrschüler mehr: Sie haben es geschafft und halten stolz ihren Führerschein in den Händen.
Wir gratulieren!



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