Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Drogen am Steuer: ein verbreitetes Vergehen!
29.01.2009 | FAHRSCHUL-WISSENJeder vierte Unfall in Deutschland geschieht unter Medikamenteneinfluss Beim Thema „Drogen am Steuer“ denken die meisten Menschen an Marihuana, Kokain und ähnliche Substanzen. Und vergessen dabei das Naheliegende: die vielen Tabletten, Säfte und Tropfen, die wir gegen kleine und größere Wehwehchen schlucken. Rund 20 Prozent aller Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg, erloschener Kaskoschutz und sogar Fahrverbot und Freiheitsstrafen können die Folgen von Fahren unter Medikamenteneinfluss sein. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, weiß #userInhaber#, Fahrlehrer an der Fahrschule #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzt, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen. Werden Nebenwirkungen wie vermindertes Reaktions- und Konzentrationsvermögen oder Benommenheit angegeben oder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Medikament das Fahrverhalten beeinträchtigt, muss man das Auto stehen lassen.“ Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Medikamenteneinfluss. Kein Wunder, haben doch 80 Prozent der Deutschen keine Ahnung, dass die Mittel, die sie einnehmen, ihr Fahrverhalten beeinflussen. Vor allem, wenn diese verschrieben wurden, wird dem Beipackzettel kaum noch Beachtung geschenkt. Doch sollte man lieber nicht darauf vertrauen, dass der Arzt extra auf Fahruntüchtigkeit hinweist, geht er doch im Zweifelsfall davon aus, dass der Patient sowieso das Bett hütet. Und nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Vorsicht geboten. „Hustensäfte, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, warnt #userInhaber#. „Deshalb ist die Winterzeit besonders gefährlich: Viele Menschen sind erkältet, die Sicht ist schlecht und die Straßen eventuell glatt. Mit einer Grippe einfach mal im Bett zu bleiben, ist daher gleich in doppelter Hinsicht besser für die Gesundheit.“ Ähnliches gilt für Schmerzmittel - besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. „Auf Alkohol sollte man bei Medikamenten komplett verzichten“, rät daher Fahrlehrer #userInhaber#, „nicht nur vor oder während der Einnahme, sondern den ganzen Tag.“ Wer Medikamente einnimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen will, sollte sich außerdem auf jeden Fall beim Arzt oder Apotheker informieren und den Beipackzettel gründlich durchlesen. Die vorgeschriebene Dosierung muss auf jeden Fall eingehalten werden. Treten trotzdem Beeinträchtigungen auf, z.B. Benommenheit oder verschwommenes Sehen, muss das Auto stehen gelassen werden. Fragen zum Thema Medikamente am Steuer beantwortet #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userEmail#.
Mehr erfahren >Die neue Theorieprüfung am PC: Nur das Schummeln wird schwerer!
18.12.2008 | FAHRSCHUL-WISSENMultimedia erschwert Manipulationen beim Erwerb des Führerscheins. Was längst europäischer Standard ist, hat endlich auch Deutschland erreicht: Nach erfolgreichen Pilotprojekten und dem Vorpreschen einiger Bundesländer soll die digitale Theorieprüfung für den Führerschein nun bis Anfang 2010 deutschlandweit eingeführt werden. Papierbögen gehören dann der Vergangenheit an. Das computergestützte System bietet zahlreiche Vorteile, von einer leichteren Durchführbarkeit der Prüfung bis zur deutlichen Erschwerung von Betrugsversuchen. Fahrschüler soll das neue System besser auf die realen Verkehrsbedingungen vorbereiten: Reines Auswendiglernen von Prüfungsbögen – oder gar das Benutzen von Lösungsschablonen – bringt sie nicht mehr weiter. Nur durch aktives Befassen mit den Fragen und durch Begreifen der Regeln können die per Zufallsfunktion ausgewählten Aufgaben am PC verstanden und gelöst werden. „Es hat Fälle gegeben, in denen Schüler sich einzelne Abbildungen oder das Aussehen gesamter Prüfungsbögen merkten und die Antworten einfach auswendig lernten“, berichtet #userInhaber#, Fahrlehrer an der #userName#. „Am Computer ist das kaum noch möglich, denn nicht nur die Fragen werden nun immer wieder neu gemischt, sondern auch die dazugehörigen Bilder können jederzeit verändert werden.“ Weniger Unfälle, besonders bei jungen Fahranfängern, sind nur einer der positiven Effekte, mit denen #userInhaber# rechnet. „Auch die Qualität des Theorieunterrichts verbessert sich“, ist er überzeugt. „Jeder Prüfling erhält ein Fehlerprotokoll ausgedruckt, das zeigt, wo seine persönlichen Schwächen liegen – aber auch dem Fahrlehrer zeigt, wie gut er den Unterrichtsstoff vermittelt hat und was er noch verbessern kann.“ Nicht nur bei der Auswertung der Testergebnisse ist das digitale Medium besonders schnell. Ändert sich etwas in der Straßenverkehrsordnung, können die 900 Fragen nun sofort angepasst werden, ohne dass tonnenweise veraltete Bögen eingestampft werden müssen. Ein weiteres großes Plus ist die Möglichkeit, die Sprache zu wechseln, was fremdsprachige Prüfungen sehr erleichtert. Und Prüflinge mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können auf Audio-Unterstützung umschalten. Das neue Verfahren gilt für alle Klassen und ist auf Deutsch und in den elf Fremdsprachen, die das System beherrscht, verpflichtend. Alle, die Angst vor der neuen Technik haben, kann #userInhaber# beruhigen: „Der Umgang mit den Geräten ist auch für ältere Menschen kinderleicht und eine vorgeschaltete kurze Einführung räumt die letzten Verständnisschwierigkeiten aus.“ Wer mehr erfahren möchte, kann sich an #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# wenden oder direkt in die Fahrschule kommen: #userStreet#,#userPostcode# #userCity#
Mehr erfahren >Anhänger-Initiative ruft zu Vorsicht auf!
28.11.2008 | FAHRSCHUL-WISSENDas Fahren von Gespannen kann schnell in einer Straftat enden Thorsten S. (Name geändert) fühlt sich vom Pech verfolgt: Kürzlich hat der Glasermeister aus Wardenburg sich selbständig gemacht. Beim Ausliefern neuer Schaufensterscheiben für einen Kunden geriet er in eine Polizeikontrolle. Ergebnis: 6 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Was war passiert? Herr S. hatte für den Transport einen größeren Anhänger als sonst genutzt - zu groß, um das Gespann ohne besondere Fahrerlaubnis zu steuern. Denn mit seinem Führerschein der Klasse B aus dem Jahr 2000 darf er nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 ist für das Mitführen von Anhängern, die diese Kriterien nicht erfüllen, eine gesonderte Fahrerlaubnis der Klasse BE nötig. Ironie des Schicksals: Hätte Thorsten S. die Fahrprüfung zwei Jahre früher bestanden, hätte er noch einen alten Führerschein der Klasse III bekommen und dieses Problem nicht gehabt. Nun ärgert er sich, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß Inhaber: Stephan Ewers von der Fahrschule Müller zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Auch der Fahrzeughalter kann bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt - ob bewusst oder fahrlässig. Inhaber Stephan Ewers sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Initiative gestartet, um Autofahrer umfassend zu informieren und schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorzubereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät er. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Interessierte können sich im Rahmen der Anhänger-Initiative in der Fahrschule Müller für den Führerschein der Klasse BE ab sofort anmelden. Genauere Auskunft erteilt Inhaber Stephan Ewers telefonisch unter 04407-6554 oder direkt in der Fahrschule in der Friedrichstraße Ecke Oldenburger Straße im Hause der Volksbank. Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt.
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