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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Schlaganfall: das Aus für die Mobilität?

27.04.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Expertenrat ist wichtig, wenn Patienten sich wieder ans Steuer setzen wollen Nach einem Schlaganfall ist meist nichts mehr, wie es vorher war. Viele selbstverständliche Dinge im Leben sind nun unter Umständen nicht mehr möglich. Nicht nur ist die Beweglichkeit oft eingeschränkt, auch die Persönlichkeit ändert sich: Reaktionsminderung, Orientierungsprobleme, Aufmerksamkeitsstörungen, Wesensveränderungen und eingeschränkte Kritikfähigkeit können auftreten. Was das für Autofahrer bedeutet, weiß #userInhaber# von #userName#: „Ein Schlaganfall muss nicht heißen, dass man nie wieder hinters Steuer darf.“, erklärt der erfahrene Fahrlehrer. „Wichtig ist aber, die Entscheidung Experten zu überlassen: Zunächst muss die Fahrtauglichkeit von einem Facharzt überprüft werden. Der wird eventuell Maßnahmen wie zusätzliche Fahrstunden oder den Besuch beim Augenarzt oder Neurologen verordnen. Bei körperlichen Symptomen wie Lähmungen muss außerdem das Gutachten eines Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr eingeholt werden. Beide Gutachten legen Sie dann bei der Führerscheinstelle vor.“ Bei der Beurteilung wird genau abgewogen, welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat der Patient einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, eventuell mit Auflagen und Beschränkungen, wie z.B. nur Automatik-Wagen oder nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Vielleicht ist es nötig, das Fahrzeug umzurüsten, z.B. das Gaspedal nach links zu verlegen. Der Umbau muss danach von TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Vorsicht: Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden will und sich einfach so wieder ans Steuer setzt, macht sich strafbar und verliert außerdem den Versicherungsschutz. Auch mangelnde Aufklärung durch die behandelnden Ärzte schützt vor Strafe nicht. „Wer fahruntauglich ist, gefährdet im Straßenverkehr sich selbst und andere!“, warnt #userInhaber#. „Natürlich sind Arzt- und Behördengänge unbequem - aber nur so geht man auf Nummer Sicher.“ Nach dem Schlaganfall ändern sich das Körpergefühl und das Verhalten. „Patienten sollten daher unbedingt Fahrstunden nehmen, um wieder mehr Sicherheit zu gewinnen.“, so #userInhaber#. „Wenn es notwendig ist, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen oder mit dem umgebauten Auto einen Fahrtest abzulegen, bereitet ein Fahrlehrer Sie gezielt darauf vor.“ Alle wichtigen Informationen zum Thema Fahren nach dem Schlaganfall und zum Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in die Fahrschule: #userPostcode# #userCity#, #userStreet#

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Die Chemie muss stimmen!

20.03.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Qualität und Sympathie sollten bei der Fahrschulauswahl ganz oben stehen. Den Führerschein schnell, unkompliziert und möglichst auch noch günstig in der Tasche zu haben: Für viele Jugendliche sind dies die wichtigsten Kriterien zur Auswahl einer Fahrschule. Schnell wird dabei vergessen, dass die Ausbildung kein notwendiges Übel auf dem Weg zum Führerschein ist, sondern eine ganz wichtige Phase, die das Fahrverhalten des Schülers entscheidend prägt und zur späteren Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Bei der Auswahl einer Fahrschule sollte man deshalb vor allem auf Qualität achten. Kompetentes Personal – vielleicht sogar mit Zusatzqualifikationen, interessanter Unterricht, z.B. Kleingruppenarbeit statt theoretischer Monologe des Fahrlehrers, und Transparenz in Bezug auf Dauer, Kosten und Termine sprechen für eine hochwertige Ausbildung. „Eine gute Fahrschule braucht ihren Schülern nicht die Katze im Sack zu verkaufen“, meint auch #userInhaber#. Der Inhaber der Fahrschule #userName# rät Führerschein-Anwärtern, sich genau zu erkundigen, bevor sie sich für eine Fahrschule entscheiden. „Die Fahrlehrer sollten einem sympathisch sein, das Unterrichtskonzept muss passen. Theorie-Schnupperstunden oder kostenlose Vorstellungsveranstaltungen sind gute Gelegenheiten, eine Schule kennen zu lernen.“ Wichtig ist, nicht auf vermeintliche Schnäppchen-Angebote hereinzufallen. „Was nützen mir Dumpingpreise, wenn die Ausbildung schlecht ist und ich deshalb wesentlich mehr Stunden benötige?“, bringt es #userInhaber# auf den Punkt. „Niedrige Kosten für die Fahrschüler bedeuten, dass auch die Schule sparen muss“, gibt er zu bedenken. „Wenn ich aber meine Fahrlehrer schlecht bezahle, sind diese auch wenig motiviert, ihren Job gut zu machen.“ Und das bedeutet im Zweifelsfall mehr Fahrstunden und ein höheres Risiko, durch die Prüfung zu fallen. Mit einem engagierten Fahrlehrer dagegen braucht der Schüler weniger Stunden und geht gut vorbereitet in die Prüfung. „Wir melden unsere Schüler erst zur Prüfung an, wenn wir sicher sind, dass sie es schaffen können“, betont Fahrlehrer #userInhaber#. „Natürlich kann dann immer noch jemand einen schlechten Tag haben oder Nervenflattern bekommen. Aber wenn die Chemie zwischen Fahrlehrer und Schüler stimmt, ist das auf jeden Fall eine gute Voraussetzung, die Prüfung beim ersten Mal zu bestehen – und auch so spart man Geld.“ Die Fahrschule #userName# führt regelmäßig Schnupper-Veranstaltungen durch. Die nächsten Termine erhalten Interessenten bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet# #userPostcode# #userCity#.

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Begleitetes Fahren: ein voller Erfolg!

27.02.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Deutlich weniger Unfälle durch den Führerschein mit 17. Allen Skeptikern zum Trotz: das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Neulingen bescheinigt eine Untersuchung der Universität Gießen den jungen Fahranfängern. Das Modell, das 2004 in Niedersachsen eingeführt wurde und inzwischen deutschlandweit gilt, hat sich bewährt. Für #userInhaber# ist das keine Überraschung. Der Fahrlehrer an der Fahrschule #userName# war von Anfang an ein Befürworter des Führerscheins mit 17. „Es geht dabei ja eben nicht darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen“, erklärt er. „Das begleitete Fahren bis zur Volljährigkeit kann man eher als verlängerte Lernphase sehen. Ein verkehrserfahrener Erwachsener sitzt immer daneben und kann dem Anfänger wertvolle Tipps und Anleitungen geben.“ Und nicht nur Fahrlehrer befürworten das neue Modell, sondern auch die Jugendlichen selbst. 67,5 % fühlen sich durch das begleitete Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden BF17 für alle empfehlen. Im Alter von Sechzehneinhalb Jahren kann mit der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B oder BE begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich, die praktische zwei Monate später. Wurden beide Prüfungen bestanden, erhält der Fahrschüler die befristete Fahrerlaubnis zum 17. Geburtstag. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die obligatorische Begleitperson - in den meisten Fällen ein Elternteil - gelten allerdings Auflagen: Älter als 30 muss sie sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben - und einen Kontostand von nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg. Stellen sich mehrere Angehörige oder Freunde für diese Aufgabe zur Verfügung, so können sie alle in der Fahrerlaubnis eingetragen werden. Schade ist dagegen, wenn die einzige in Frage kommende Person ein paar Punkte in Flensburg zu viel hat. Doch Fahrlehrer #userInhaber# weiß Rat: „Wenn das Konto acht Punkte nicht übersteigt, hilft ein Aufbauseminar. Bei freiwilliger Teilnahme können vier Punkte abgezogen werden, und wenn das noch nicht reicht, kann man anschließend zur verkehrspsychologischen Beratung gehen. Die gleicht noch einmal zwei Punkte aus.“ Interessierte bekommen nähere Infos zum Führerschein ab 17 und zum Punkteabbau bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet# #userPostcode# #userCity#.

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