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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Fahrereignungseminar (FES Punkteabbau)

28.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Ein Fahreignungsseminar (FES) ist in zwei Abschnitte unterteilt:   - der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und   - der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme        Voraussetzung:   1. Punktestand zwischen 1 bis max. 5 Punkte in Flensburg ( Sie dürfen auch bei 6 oder 7 Punkte das Seminar machen, dann allerdings ohne Abzug von einem Punkt) und    2. innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar/FES gemacht.          Sinnvollerweise wird zuerst mit der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme gestartet, bei einem dafür berechtigten und zugelassenen Fahrlehrer. Dauer: 2x90min (Modul 1 & Modul 2) wobei mit dem 2 Modul frühestens eine Woche nach Abschluss des Modul 1 gestartet werden darf.   Dieses kann als Einzelseminar, oder mit bis zu 6 Teilnehmern gemacht werden.   Ziel dieser Teilmaßnahme ist es, laut § 42 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflektion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen.     Das heisst ganz einfach für Sie und uns: Wir wollen Ihre Fahrerlaubnis/Führerschein erhalten und dafür sorgen, dass dies in Zukunft auch so bleibt.     Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme darf nur von einem dafür zugelassenen Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Gerne stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Dauer: 2x75min, wobei die 2 Sitzung frühestens 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung starten darf.   Nachdem dieses abgeschlossen ist, haben Sie eine Teilnahmebescheinigunge bekommen .Diese reichen Sie bei Ihrem zuständigem SVA (Straßenverkehrsamt) ein und sollten ca. nach einer Woche einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg gutgeschrieben bekommen.   Seminarbeginn: 05.01.2018 um 9 Uhr

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Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

24.01.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Aufbauseminar für Fahranfänger bei der Fahrschule Müller: Start: 07.03.2018 19.00 Uhr im Unterrichtsraus Sandkrug Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbausemiars. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Verkehrsteilnehmer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind. Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt. Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen überlegen, was an ihrem Verhalten und ihrer Auffassung zum Straßenverkehr mangelhaft ist und diese Probleme im Dialog mit Anderen abbauen und lösen. Ziel ist es, gefährliche Situationen, durch das richtige Verhalten, erst gar nicht entstehen zu lassen. Es soll ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten aufbauen.   Die wichtigsten Punkte sind: Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften die Wahrnehmung und Vermeidung von Gefahren rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten eine realistische Selbsteinschätzung die Bedeutung von Emotionen beim Fahren die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum die Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs

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Handy am Steuer

17.01.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer mit dem Handy am Steuer unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert empfindliche Strafen. Digitale Technologien erleichtern unseren Alltag heute selbstverständlich in fast allen Lebenslagen. Das Smartphone als persönliche Management-Zentrale ist dabei unser ständiger Begleiter, häufig auch im Auto. Doch das Unfallrisiko ist enorm: Schon der kurze Blick aufs Display oder ein dringlicher Anruf lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und führt zu einer drastischen Reduzierung der Reaktionsfähigkeit. Junge Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Handy und Smartphone im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ist inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Fahrlehrer. #userInhaber# von der #userName# nimmt das Thema ernst und setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung in der Führerscheinausbildung: „Insbesondere jungen Menschen sind anfällig für die elektronischen Lockrufe ihrer Telefone.“ Um Fahranfängern das Gefahrenpotential bei der Handynutzung während der Fahrt zu verdeutlichen, bedient sich #userInhaber# eines einfachen Beispiels: „Telefonieren am Steuer ist ungefähr so wie Fahren mit 0,8 Promille. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h seine Aufmerksamkeit für nur eine Sekunde vom Straßenverkehr abwendet, verpasst bereits eine Strecke von 14 Metern. “ In Deutschland ist jegliche Handynutzung bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Darunter fällt nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage, auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Bedienung des integrierten Navigationssystems per Hand ist untersagt. Dennoch ist das Handy am Steuer statistisch mittlerweile zur Unfallursache Nummer eins avanciert. Verstöße werden entsprechend streng geahndet: „Der Gesetzgeber hat reagiert und die Geldstrafen im Oktober 2017 noch einmal erhöht“, weiß #userInhaber#. „Wer jetzt mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss satte 100 Euro bezahlen. Zudem gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.“ Erlaubt ist die Bedienung des Mobiltelefons ausschließlich bei Stillstand und ausgeschaltetem Motor. Wer unterwegs dennoch auch unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten kann oder will, muss in eine Freisprechanlage investieren. #userInhaber# weiß um die Gewohnheiten der Führerscheinneulinge und rät deshalb uneingeschränkt: „Die Freisprechanlage ist für die eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen inzwischen ebenso unverzichtbar wie der Gurt!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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